Bedingungen der Dienstleistung

Diese Nutzungsbedingungen, zusammen mit dem zugehörigen Preisplan (Stickler-Preisplan) und die sich daraus ergebende Vereinbarung zwischen Stickler und dem Partner wird an dem Tag geschlossen und wirksam, an dem Ihre Registrierung in Bezug auf Ihren Zugang zu den betreffenden Vermögenswerten und Diensten genehmigt wird, und als Standard gilt (a) der Zeitpunkt, an dem wir Ihre Anmeldeformulare erhalten und Sie diese Bedingungen über unsere Website(s) "akzeptieren", oder (b) der Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Maß, wie er in einer schriftlichen Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen enthält, definiert ist.

Stickler bietet eine Reihe von Lösungen, um den LiveCommerce effektiver zu gestalten.

Im Rahmen dieser Bedingungen erklärt sich Stickler bereit, die Assets und Services bereitzustellen, und der Partner wird darauf zugreifen und sie nutzen. Stickler ist bereit, dem Partner den Zugang zu den Diensten und deren Nutzung zu gestatten, und zwar zu den Bedingungen dieser Bedingungen (einschließlich der geltenden Stickler-Preispläne und des Stickler Business Continuity Service Level Agreement and Data Policy (zusammen, die Bedingungen)).

Diese Bedingungen enthalten Bestimmungen, die durch Verweis in bestimmte Richtlinien aufgenommen werden, die für den Partner gelten und verbindlich sind, so dass diese sorgfältig gelesen werden sollten, und die Partner sollten sich bewusst sein, dass sie sich regelmäßig ändern können.

Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Bedingungen verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im entsprechenden Abschnitt zugewiesen wird, sofern nicht anders definiert.

Sie (der Partner) schließen diese Bedingungen auf elektronischem Wege mit Stickler Pte Ltd ab, einem nach dem Recht von Singapur gegründeten und bestehenden Unternehmen (UEN: 202230739H), dessen Hauptgeschäftssitz sich in 160 Robinson Road, #14-04 Singapore Business Federation Center, Singapur (068914) befindet.  (Stickler) indem Sie die Anwendung dieser Bedingungen akzeptieren und sich für einen Stickler-Tarifplan registrieren. Die für einen Stickler-Tarif geltenden Bedingungen werden durch Ihre Nutzung der Dienste bestimmt, und Ihre anfängliche Auswahl eines Stickler-Tarifs kann sich daher je nach Ihrer Annahme und Nutzung im Laufe der Zeit ändern.

Die Gebühren richten sich nach dem Stickler-Preisplan, den ein Partner abonniert hat, und nach den Diensten, die ein Partner nutzt. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift direkt vom Bankkonto des Partners, durch Belastung einer bei Stickler im Rahmen des/der Stickler-Preisplans/Preispläne registrierten Kreditkarte oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer Rechnung von Stickler. Mit dem Beitritt zu diesen Bedingungen ermächtigt der Partner Stickler und seine Bank(en), die entsprechenden Gebühren automatisch vom Konto oder der/den Zahlungskarte(n) des Partners abzubuchen.

Sticklers Konto für die Zwecke dieser Bedingungen wird dem Partner mitgeteilt.

In Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gilt der Geltungsbereich dieser Bedingungen weltweit und ist nicht exklusiv.

1. DEFINITIONEN.

"Aktivierungsdatum" hat die oben angegebene Bedeutung. 

‍"Tochtergesellschaft" bedeutet in Bezug auf eine Vertragspartei jede andere Einrichtung, die diese Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit ihr direkt oder indirekt unter gemeinsamer Kontrolle steht.

"Vermögen" bezeichnet die Partnerlösungen, die den Partnern gemäß den Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, und alle damit verbundenen Technologien, einschließlich der von Stickler erstellten Dashboards und Verbindungsmöglichkeiten, sowie alle anderen Lösungen, auf die die Partner über die Websites zugreifen können oder die ihnen von Stickler zur Verfügung gestellt werden.

‍"Werktag" wie in diesen Bedingungen verwendet, bedeutet Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Singapur. ‍

‍"Kontrolle" bedeutet in Bezug auf eine Person den direkten oder indirekten Besitz von mehr als 50% des stimmberechtigten Kapitals oder ähnlicher Eigentumsrechte dieser Person oder die rechtliche Befugnis, die allgemeine Geschäftsführung und die Politik dieser Person zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigtem Kapital, durch Vertrag oder auf andere Weise, und "kontrolliert" und "kontrolliert" sind entsprechend auszulegen.

"Dokumentation" bezeichnet alle Dokumente, Daten, Spezifikationen, Statistiken, Berichte, Handbücher, Diagramme oder andere Materialien, die Stickler dem Partner oder seinen Nutzern in Verbindung mit den Vermögenswerten zur Verfügung stellt oder anderweitig zugänglich macht.

"Endverbraucher" bezeichnet den Endverbraucher, der mit dem Partner online in Kontakt tritt oder der die Plattform(en) und die Angebote des Partners über diese Plattform(en) nutzt und über den Stickler die Endverbraucherdaten erfasst.

"Endverbraucherdaten" bezeichnet personenbezogene Daten in Bezug auf den Endverbraucher und alle anderen Informationen, die von einem Endverbraucher während seiner Nutzung der jeweiligen Plattform(en), die Gegenstand der Dienste sind, erfasst werden.

"Gebühren" hat die in Abschnitt 8.1 festgelegte und oben näher erläuterte Bedeutung.

"Recht auf geistiges Eigentum" bedeutet: a) Urheberrechte, Patente, Datenbankrechte und Rechte an Marken, Geschmacksmustern, Know-how und vertraulichen Informationen (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht); b) Eintragungsanträge und das Recht, einen Eintragungsantrag für eines dieser Rechte zu stellen; und c) alle anderen Rechte an geistigem Eigentum und gleichwertige oder ähnliche Formen des Schutzes, die irgendwo auf der Welt bestehen.

"Partner" bezeichnet jeden Kunden oder Vermittler, der mit Stickler zusammenarbeitet, um LiveCommerce-Aktivitäten zu verstärken oder durchzuführen, die an die Nutzungsbedingungen gebunden sind.

"Partnerdaten" sind Informationen, die vom Partner benötigt werden, um die Dienstleistungen zu erbringen. Dazu gehören Partner- und Unternehmensinformationen, Einzelhandelsangebote, Produktpreise, die Nutzung der Plattform und alle anderen relevanten Informationen, die aus der Nutzung der Vermögenswerte durch den Partner abgeleitet werden.

"Plattform" bezeichnet eine Internetseite oder eine Plattform oder ein Konto in den sozialen Medien oder einen Livestream innerhalb einer Plattform oder eines Kontos in den sozialen Medien, die bzw. das auf die Förderung des LiveCommerce ausgerichtet ist.

‍"Persönliche Informationen" Informationen, die dazu verwendet werden können, Sie als Einzelperson zu identifizieren oder zu kontaktieren, wie zum Beispiel: Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Zahlungskonto und andere finanzielle Details. Zu den personenbezogenen Daten gehören keine Informationen, die anonymisiert wurden, so dass sie keine eindeutige Identifizierung bestimmter Personen ermöglichen.

"Dienstleistungen" bezeichnet den Zugang zu den Vermögenswerten, wie er von den Partnern gemäß den Nutzungsbedingungen beantragt wird.

‍"Quelldaten" bezeichnet die Plattform, die Website, das System oder die Dateien, über die Stickler die Daten des Endverbrauchers erhält.

"Unterstützungsdienste" bezeichnet die Wartungs- und Unterstützungsdienste, die im Stickler Business Continuity Service Level Agreement festgelegt sind.

"Begriff" kann Gegenstand einer besonderen schriftlichen Vereinbarung sein, gilt jedoch standardmäßig für einen anfänglichen Zeitraum von 12 Monaten, vorbehaltlich der Kündigungsbestimmungen in diesen Bedingungen.

"Transaktion" jedes Engagement zwischen einem Endverbraucher und dem Partner über eine Plattform, das von den Diensten überwacht, durchgeführt oder beeinflusst wird oder anderweitig den Diensten unterliegt.

"Transaktionsdaten" sind die Daten, die zwischen dem Endverbraucher und dem durch die Anlage(n) überwachten Partner im Rahmen einer Transaktion übertragen werden.

"Benutzer" bezeichnet die Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer des Partners und alle anderen Benutzer des Partners, die zum Zugang und zur Nutzung der Dienste oder eines der Vermögenswerte berechtigt sind. 

‍"Benutzerakzeptanztests" bezeichnet den Testintegrationsprozess zur Erstellung eines funktionierenden Serviceangebots unter Bezugnahme auf die LiveCommerce-Angebote über die Plattform(en) (falls zutreffend).

"Gewährleistungsfrist" bezeichnet den Zeitraum von 14 Tagen ab dem Aktivierungsdatum oder einen anderen, von Stickler und dem Partner schriftlich vereinbarten Zeitraum.

2. ZUGANG UND EINSCHRÄNKUNGEN. 

‍2.1 Zugang.  Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Bedingungen gewährt Stickler dem Partner hiermit während der Laufzeit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung für den Zugriff auf die Vermögenswerte und deren Nutzung (je nach dem unter Bezugnahme auf den Stickler-Tarifplan vereinbarten Dienst) ausschließlich in der hierin gestatteten Weise und ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Partners und nicht zum Nutzen einer anderen Person oder Einrichtung. Die Bereitstellung des Zugangs beinhaltet keine ausdrückliche oder stillschweigende Übertragung oder Lizenz oder Gewährung von Rechten an geistigem Eigentum. 

‍2.2 Einschränkungen.  Dem Partner ist es weder direkt noch indirekt gestattet, und der Partner wird es keinem Benutzer oder Dritten gestatten, (i) den Objektcode, den Quellcode oder die den Vermögenswerten zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, diese zu ermitteln; (ii) Elemente der Vermögenswerte oder der zugehörigen Dokumentation zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) seine Rechte auf den Zugriff und/oder die Nutzung der Vermögensgegenstände zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, abzutreten oder anderweitig zu übertragen; (iv) auf die Vermögensgegenstände zu Time-Sharing-Zwecken oder anderweitig zugunsten einer anderen natürlichen oder juristischen Person als zugunsten des Partners gemäß Abschnitt 2.1 (Zugriff) zu nutzen; (v) Eigentumshinweise aus der Dokumentation zu entfernen; (vi) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Stickler eine Bewertung der Vermögenswerte zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben; oder (vii) auf die Vermögenswerte für einen anderen als den vorgesehenen Zweck zuzugreifen und/oder sie zu nutzen. 

3. ZUGANG; AKTIVIERUNGSDATUM. 

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Bedingungen erklärt sich Stickler bereit, dem Partner ab dem Aktivierungsdatum kontinuierlichen Zugang zu den Vermögenswerten zu gewähren

‍4. DATEN; SICHERHEIT. 

‍4.1 Passwörter.  Stickler wird dem Partner und/oder einem Kontoverwalter des Partners die Erlaubnis erteilen, für jeden Benutzer ein Benutzer-Login und ein Passwort für den Zugang und die Nutzung der Vermögenswerte zu erstellen und zu vergeben. Der Partner und seine Benutzer sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit aller Benutzeranmeldungen und Passwörter zu wahren und dafür zu sorgen, dass jede Benutzeranmeldung und jedes Passwort nur von dem Benutzer verwendet wird, dem sie zugeteilt wurden. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für jeglichen Zugriff auf die Vermögenswerte und deren Nutzung unter dem Konto des Partners. Der Partner verpflichtet sich, seinen Benutzern die Weitergabe von Passwörtern zu untersagen. Der Partner verpflichtet sich, Stickler unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Kontos des Partners oder eines Benutzers und/oder des Logins und des Passworts oder über jede andere dem Partner bekannte Sicherheitsverletzung zu informieren. Stickler haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen durch den Partner ergeben.

‍4.2 Partnerdaten. Der Partner, und nicht Stickler, ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das Recht zur Nutzung aller Daten und Informationen, die von der Nutzung der Vermögenswerte durch den Partner und seine Benutzer abgeleitet oder bereitgestellt werden oder die anderweitig von den Vermögenswerten von der Computerhardware, der Software, den Modems, den Routern und anderen Kommunikationsgeräten des Partners im Rahmen der Nutzung der Vermögenswerte durch den Partner und seine Benutzer erfasst werden (Partnerdaten wie oben definiert). Stickler ist berechtigt, Partnerdaten (mit Ausnahme von personenbezogenen Daten in individueller oder zusammengefasster Form) (a) in dem Umfang und auf die Art und Weise zu verwenden, wie dies durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist, und (b) zu Zwecken der Datenerfassung für Analyse- und Supportdienste, (c) zur Produkt- und Serviceverbesserung und (d) für Marketingzwecke zu verwenden, vorausgesetzt, dass Stickler ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Partners keine Werbung, Vermarktung oder anderweitige Offenlegung von Informationen, die für den Partner geschäftlich sensibel sein könnten, an Dritte vornimmt.

4.3 Daten der Endverbraucher. Stickler verpflichtet sich, alle Endverbraucherdaten zu anonymisieren und diese Informationen im Einklang mit den besten Branchenpraktiken sicher aufzubewahren. Stickler verpflichtet sich außerdem, Endverbraucherdaten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu sammeln und zu speichern. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass Stickler solche Endverbraucherdaten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den weltweit besten Praktiken an den Partner weitergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die GDPR, das PDPA von Singapur und die geltende US-Gesetzgebung in Bezug auf Partner und Endverbraucher mit Sitz in den USA. Alle derartigen Endverbraucherdaten, die weitergegeben werden sollen, unterliegen der Tokenisierung und Aggregation, um die Risiken der Weitergabe persönlicher Informationen zu verringern. Stickler übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des Partners in Bezug auf die Weitergabe von Endverbraucherdaten.

‍4.4 Bewegungsdaten. In dem Maße, in dem Transaktionsdaten Endverbraucherdaten oder Partnerdaten umfassen, gelten die vorstehenden Bestimmungen, und in jedem Fall wird Stickler Transaktionsdaten sicher aufbewahren und solche Daten nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und bewährten Branchenpraktiken weitergeben und dem Partner ermöglichen, die relative Leistung seiner LiveCommerce-Angebote zu verstehen.

‍4.5 Sicherheit.  Stickler wird angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff auf Partnerdaten, Transaktionsdaten und Endverbraucherdaten zu verhindern, die von Stickler im Zusammenhang mit der Interaktion des Partners oder seiner Endverbraucher mit den Vermögenswerten gespeichert werden. Stickler wird sich in angemessener Weise darum bemühen, die Stickler bekannt gewordenen Sicherheitsverstöße innerhalb der Vermögenswerte zu korrigieren. 

‍4.6 Keine Umgehung der Sicherheit.  Weder der Partner noch ein vom Partner eingeführter Benutzer oder Endverbraucher darf die Benutzerauthentifizierung oder die Sicherheit der Vermögenswerte umgehen oder anderweitig beeinträchtigen. Der Partner wird Stickler unverzüglich über jede ihm bekannte Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit informieren. 

‍4.7 Keine Garantie für Sicherheit. Der Partner erkennt an, dass ungeachtet der von Stickler getroffenen Sicherheitsvorkehrungen die Nutzung des Internets und cloudbasierter Systeme, die sich auf der Infrastruktur von Dienstanbietern und in Rechenzentren befinden, oder die Verbindung zu diesen Systemen unbefugten Dritten die Möglichkeit bietet, diese Vorkehrungen zu umgehen und sich illegal Zugang zu den Vermögenswerten und Partnerdaten, Transaktionsdaten und Endkundendaten zu verschaffen. Obwohl Stickler die Privatsphäre, Sicherheit, Integrität oder Authentizität von Informationen, die über ein mit dem Internet verbundenes oder über das Internet zugängliches System übertragen oder dort gespeichert werden, nicht garantieren kann und dies auch nicht tut, wird Stickler angemessene kommerzielle Anstrengungen unternehmen, um die Integrität der Daten und die Einhaltung der relevanten Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen (wie GDPR und das PDPA von Singapur) zu gewährleisten, wo dies angemessen ist.

‍5. Verpflichtungen der Partner.

‍5.1 Technologie und Integration.  Der Partner ist verantwortlich für (i) die Beschaffung, Bereitstellung und Wartung sämtlicher Computerhardware, Software, E-Commerce-Portale und Websites, Modems, Router und sonstiger Kommunikationsausrüstung, die der Partner für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung benötigt; (ii) die Aufrechterhaltung seiner Integration mit den Vermögenswerten und Plattformen; und (iii) die Zahlung aller Gebühren und Zugangsentgelte Dritter, die in Verbindung mit den vorgenannten Punkten anfallen.

‍5.2 Verhalten.  Jegliche Nutzung der Dienste erfolgt in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich dieser Bedingungen, die unter folgender Adresse aktuell gehalten werden www.stickler.live. Die in den Anhängen zu den jeweiligen Richtlinien aufgeführten Bestimmungen können von Zeit zu Zeit nach dem alleinigen Ermessen von Stickler aktualisiert, überarbeitet oder ergänzt werden.

‍5.3 Allgemeine Verpflichtungen des Partners. Der Partner unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass seine Online-Handelsangebote und Plattformkonten nicht so geändert werden, dass die Leistung und Verfügbarkeit der Vermögenswerte beeinträchtigt wird. Vorgeschlagene Änderungen sind Stickler mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitzuteilen, und der Partner verpflichtet sich, die Empfehlungen von Stickler zu befolgen, um die fortgesetzte optimierte Funktionalität der bereitgestellten Dienste zu gewährleisten.

Der Partner erkennt seine Verpflichtung an, dafür zu sorgen, dass alle Daten (Transaktionsdaten oder Endverbraucherdaten), die er von Stickler erhält, so weit wie möglich in der bereitgestellten Form verbleiben und keine persönlichen Informationen aus diesen Daten abgeleitet werden, und dass alle diese Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit den besten Praktiken der Branche sicher aufbewahrt werden.  

Bei wesentlichen Änderungen von Informationen, Details oder Prozessen, die der Partner Stickler mitgeteilt hat und die sich auf die Vermögenswerte oder diese Bedingungen auswirken oder auswirken könnten (z. B. wenn weitere technische Arbeiten von Stickler erforderlich sind), wird der Partner Stickler mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten einer solchen Änderung über diese Änderungen informieren. 

Der Partner ist allein verantwortlich für die Waren und Dienstleistungen, die er den Endverbrauchern zum Kauf anbietet, einschließlich der Sicherstellung, dass er das Recht hat, alle Waren und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, und für die Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber den Endverbrauchern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen im Gebiet (einschließlich aller Zahlungen an die Endverbraucher und der Unterstützung des elektronischen Geschäftsverkehrs), sowie für die Abrechnung und Zahlung aller anwendbaren Steuern, Abgaben und Zölle in Verbindung mit dem Verkauf, der Einfuhr, der Ausfuhr und der Lieferung der von ihm verkauften Produkte und Dienstleistungen.

Der Partner wird keine Kenntnisse über die Vermögenswerte, Dienste und das Geschäft von Stickler zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen natürlichen oder juristischen Person verwenden (und dafür sorgen, dass seine Benutzer dies nicht tun) oder diese Kenntnisse an andere weitergeben oder Stickler in Verruf bringen.

Im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen wird der Partner die geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Gesetze, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen regeln, und der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (einschließlich des UK Bribery Act, des US Foreign Corrupt Practices Act und des Singapore Prevention of Corruption Act), und er wird über alle Richtlinien und Verfahren verfügen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser geltenden Gesetze sicherzustellen.

Der Partner wird mit Stickler in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integration der Vermögenswerte zusammenarbeiten, einschließlich der Unterzeichnung aller Dokumente und der Vornahme aller anderen Handlungen, die erforderlich sind, um diesen Bedingungen volle Wirkung zu verleihen, und er wird alle an Stickler gemäß diesen Bedingungen fälligen und zahlbaren Gebühren pünktlich zahlen.

‍5.4 Plattformkonnektivität und Datenquellen.

(a) Der Partner ermächtigt Stickler hiermit, im Namen des Partners Endverbraucherdaten gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen (einschließlich der Datenrichtlinie) zu sammeln.

(b) Der Partner erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, alle erforderlichen Plattformzugänge zu eröffnen und aufrechtzuerhalten, einschließlich der Zahlung aller damit verbundenen Gebühren und Ausgaben und der Zustimmung zu und Einhaltung aller geltenden Anforderungen und Verpflichtungen, die von diesen Plattformen auferlegt werden. Diese Verantwortung des Partners gilt unabhängig davon, ob Stickler eine begrenzte Vertretungsbefugnis für die Verwaltung bestimmter Zugänge in Bezug auf LiveCommerce oder für den Zugang im Namen des Partners erhalten hat, wie dies für die Zwecke des/der Dienstes/Dienste durch die Nutzung oder Auswahl der Vermögenswerte durch den Partner gewährt werden kann.Der Partner haftet weiterhin für alle Gebühren und Ausgaben, die an die Plattform und alle verbundenen LiveCommerce-Partner zu zahlen sind.

(c) Der Partner erkennt an, dass Transaktionen mit Endverbrauchern außerhalb der Kontrolle von Stickler und seinen verbundenen Unternehmen liegen. Stickler übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf eine Transaktion oder die Richtigkeit der Transaktionsdaten. Wenn die Plattform Änderungen an ihrer technologischen Architektur vornimmt und sich diese Änderungen auf den Betrieb der Vermögenswerte oder die Verfügbarkeit der Dienste auswirken, wird ein solcher Vorfall im Rahmen der Support-Services behandelt, und Stickler entstehen durch solche Änderungen Dritter keine Kosten, die sich aus dem Abschluss dieser Bedingungen durch Stickler und den Partner ergeben.

(d) Die Verfügbarkeit der Vermögenswerte wird oder kann davon abhängen, dass der Partner die Geschäftsbedingungen der Plattform einhält. Sollte der Partner die Anforderungen einer solchen Plattform nicht erfüllen, kann es sein, dass die Dienste nicht erbracht werden können. In jedem Fall haftet Stickler nicht dafür, dass der Partner die Anforderungen der Plattform erfüllt, es sei denn, Stickler unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, den Partner zu unterstützen und zu informieren, um die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen LiveCommerce-Angebote gemäß den Dienstleistungen zu ermöglichen.

‍6. DIENSTLEISTUNGEN.

‍6.1 Leistung.  Stickler ist eine Technologieplattform und als solche ein Wegbereiter für LiveCommerce-Angebote über eine Plattform, die sich an Endverbraucher richtet. Stickler bietet keine Qualitäts- oder Beratungsdienste an. Um jedoch das Angebot und den Nutzen des Partners aus der Integration der Vermögenswerte zu maximieren, wird Stickler gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Partner bei der Nutzung der Dienste zu unterstützen. Sollte der Partner zusätzliche Leistungen benötigen oder anfordern, behält sich Stickler das Recht vor, diese Leistungen entweder gegen zusätzliche Bezahlung oder durch eine Erhöhung der vom Partner zu zahlenden Gebühren zu erbringen, wie dies zwischen den beiden Parteien schriftlich vereinbart werden kann. Der Partner haftet nicht für erhöhte Zahlungen und Stickler nicht für die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen, solange diese nicht schriftlich vereinbart wurden.

‍7. UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE.

‍7.1 Leistung.  Nach dem Aktivierungsdatum wird Stickler alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Support-Services gemäß dem Stickler Business Continuity Service Level Agreement bereitzustellen.

‍8. GEBÜHREN UND ZAHLUNG.

8.1 Gebühren.  Der Partner zahlt an Stickler die Abonnementgebühren und -kosten, die für den jeweiligen Stickler-Preisplan gelten.

Änderungen der Gebühren. Stickler behält sich das Recht vor, die Gebühren zu jedem 12-monatigen Jahrestag des Inkrafttretens während der Laufzeit zu ändern. Jede Änderung der Gebühren wird mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich mitgeteilt. Solche Änderungen können sich aus der Änderung der zugrundeliegenden Struktur und Kostenbasis oder aus den besonderen Umständen eines bestimmten Partners ergeben. Die Ausweitung oder Verringerung der Nutzung der Dienste durch einen Partner (einschließlich der Anmeldung für neue Lösungen) bedeutet, dass sich die zu zahlenden Gebühren häufiger ändern können, da sich der anwendbare Stickler-Preisplan oder die Kombination von Plänen ändern kann.

Je nach den einem Partner zur Verfügung gestellten Vermögenswerten und Dienstleistungen kann der entsprechende Stickler-Preisplan eine Mindestgebühr vorsehen, die vom Partner anerkannt wird.


‍8.2 Zahlungsbedingungen. Der Partner zahlt die Gebühren an Stickler zu den in diesen Bedingungen festgelegten Bedingungen oder zu den Bedingungen, die im Rahmen des jeweils geltenden Stickler-Preisplans festgelegt sind.

‍8.3 Steuern.  Alle hiernach zu zahlenden Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben und sonstiger steuerlicher Abgaben, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen oder aus diesen Bedingungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuer, Nutzungssteuer, Quellensteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern und Vermögenssteuern, wo immer solche Steuern oder gleichwertige Gebühren und Abgaben anfallen oder gesetzlich auferlegt werden (zusammenfassend, Steuern). Der Partner darf von den an Stickler zu leistenden Zahlungen keine Steuern abziehen oder einbehalten. Der Partner verpflichtet sich, Stickler von allen Steuern freizustellen und schadlos zu halten, die in irgendeiner Gerichtsbarkeit festgesetzt oder erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen oder dem Umfang der Geschäftstätigkeit von Stickler beruhen oder unter Bezugnahme darauf festgelegt werden.

‍9. EIGENBESITZ.

‍9.1 Stickler Materialien. Stickler ist und bleibt Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an den Vermögenswerten, der Dokumentation und allen geistigen Eigentumsrechten, die in den Vermögenswerten und der Dokumentation verkörpert sind, einschließlich aller Änderungen daran, unabhängig davon, ob diese auf Wunsch des Partners vorgenommen wurden oder nicht, sowie des gesamten Know-hows, der Konzepte, Methoden, Programmierwerkzeuge, Erfindungen und des Computer-Quellcodes, die von Stickler im Zusammenhang mit dem Vorstehenden entwickelt wurden.

‍9.2 Partner-Materialien.  Der Partner behält alle Rechte, Titel und Interessen an allen Materialien, die der Partner Stickler bei der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt, und an allen Aspekten seines Geschäfts, mit denen die Vermögenswerte integriert sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Plattformkonten oder andere E-Commerce-Vermögenswerte, Messsysteme und alle Zugangscodes, die für die Bereitstellung der Vermögenswerte oder die Abbildung von Transaktionen erforderlich sind), sowie an allen geistigen Eigentumsrechten daran (Partnermaterialien).

‍10. GARANTIEN

‍10.1 Garantie für Partnermaterialien.  Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass er das Recht hat (einschließlich aller relevanten Rechte an geistigem Eigentum), Stickler die Partnermaterialien zur Verfügung zu stellen, auch zur Verwendung bei der Erbringung der Dienstleistungen und der Bereitstellung der Vermögenswerte für den Partner im Rahmen dieser Vereinbarung.

‍10.2 Vermögenswerte Partnerakzeptanz.  Die Vermögensgegenstände gelten zum Aktivierungsdatum als geliefert und abgenommen. [Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten die in der BC-Police vereinbarten Supportleistungen.]

‍10.3 Dienstleistungen und Zugang. Stickler garantiert, dass die Integration der Vermögenswerte, soweit erforderlich, in guter und fachgerechter Weise durchgeführt wird und den im Rahmen des geltenden Stickler-Tarifplans vereinbarten Spezifikationen entspricht. Stickler garantiert ferner, dass der Zugriff auf die Assets in einer Weise erfolgt, die allen geltenden Gesetzen entspricht, soweit diese für Stickler gelten. Treten während der Benutzerabnahmeprüfung oder während der Gewährleistungsfrist Probleme auf, wird Stickler diese Probleme beheben oder diese Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Partner kündigen.

10.4 Ausschlüsse.  Die in den Ziffern 10.2 und 10.3 genannten Gewährleistungen erstrecken sich nicht auf Mängel oder Nichtkonformitäten, die sich aus Änderungen an den Vermögenswerten oder deren missbräuchlicher Verwendung oder aus Änderungen an der Technologie auf der Partnerseite oder infolge von Änderungen an den Plattformen ergeben. Die Behebung von Schwierigkeiten oder Mängeln, die auf Änderungen in der Einrichtung des Partners zurückzuführen sind, ist vom Partner als zusätzliche Zahlung oder durch eine Erhöhung der vom Partner zu zahlenden Gebühren zu leisten, wie dies zwischen ihnen schriftlich vereinbart werden kann.

‍10.5 Ausschluss anderer Gewährleistungen. Die in Abschnitt 10 genannten ausdrücklichen Garantien sind die einzigen und ausschließlichen Garantien, die Stickler im Rahmen dieser Bedingungen oder im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, Lieferungen, der Dokumentation und den Dienstleistungen übernimmt. Es gibt keine weiteren ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien in Bezug auf die Vermögenswerte, Deliverables, Dokumentation und Services oder andere im Rahmen dieser Bedingungen erbrachte Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Garantien in Bezug auf die Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellende Qualität, Einhaltung der Beschreibung, Titel, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Nichtverletzung von Rechten Dritter oder solche, die sich aus dem Handelsverkehr, der Gewohnheit, der Handelspraxis oder auf andere Weise ergeben. Kein Vertreter von Stickler ist befugt, die hier dargelegten Garantien von Stickler zu ändern oder zu erweitern. Stickler garantiert nicht, dass die Assets, Deliverables, Dokumentation und Services ununterbrochen oder fehlerfrei sind oder sein werden. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Assets und Deliverables (wie bei Technologie im Allgemeinen) Fehler (oder "Bugs") aufweisen und unerwartete technische Probleme auftreten können. Dementsprechend kann es beim Partner von Zeit zu Zeit zu Ausfällen und Fehlern im Betrieb, in der Funktionalität oder in der Leistung der Assets und Deliverables kommen. Dementsprechend hat der Partner angemessene interne Verfahren und Prozesse einzurichten, die es ihm ermöglichen, Unannehmlichkeiten und nachteilige Auswirkungen solcher Ausfallzeiten oder Fehler zu minimieren. [Einzelheiten zu den Stickler-Prozessen in Bezug auf die Geschäftskontinuität sind im BC-Plan dargelegt.]

‍10.6 Datenverlust.  Der Partner erkennt an, dass aufgrund der Komplexität der Vermögenswerte und der Art der von Stickler überwachten Daten zwischen dem Partner, den Endverbrauchern und der Plattform ein unbeabsichtigter Verlust oder eine Beschädigung von Daten möglich ist. Der Partner übernimmt alle Risiken eines solchen Datenverlusts oder einer Datenbeschädigung. Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Garantien decken keine Schäden oder Verluste ab, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten ergeben.

‍10.7 Haushaltsordnung. Der Partner erkennt an, dass Stickler nicht als Finanzvermittler oder in irgendeinem anderen Zusammenhang in Bezug auf die Bereitstellung von Zahlungsoptionen für Verbraucher im Zusammenhang mit LiveCommerce reguliert ist und auch in Zukunft nicht reguliert wird, und dass die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Zahlungsbestimmungen im Zusammenhang mit Endverbrauchertransaktionen bei den Zahlungsanbietern, der Plattform und/oder dem Partner selbst liegt.

‍11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. 

‍11.1 Keine Folgeschäden.  Stickler haftet nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Datenverlusten, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinnen, entgangenen Einnahmen oder entgangenen Geschäften, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, selbst wenn Stickler auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, einschließlich und ohne Einschränkung solcher Schäden, die sich aus dem Zugriff auf, der Bereitstellung oder der Nutzung der Vermögenswerte, Deliverables, Dokumentation und Services ergeben. Stickler haftet nicht für die Kosten der Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen.

‍11.2 Beschränkung der Haftung.  Stickler haftet nicht für kumulierte, aggregierte Schäden, die höher sind als (1) die Summe der Beträge, die der Partner zu diesem Zeitpunkt tatsächlich an Stickler im Rahmen dieser Bedingungen für das Quartal vor dem Datum des Auftretens des Anspruchs gezahlt hat, abzüglich aller Beträge, die Stickler zuvor (ab dem Datum der Erfüllung dieser Haftung) an den Partner zur Erfüllung einer Schadensersatzpflicht im Rahmen dieser Bedingungen gezahlt hat. Der Partner entbindet Stickler von allen Verpflichtungen, Haftungen, Ansprüchen oder Forderungen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten, Deliverables, der Dokumentation und den Services sowie diesen Bedingungen, die über die in diesem Abschnitt 11.2 vorgesehene Beschränkung hinausgehen.

‍11.3 Anwendbarkeit.  Die Parteien erkennen an, dass die in Abschnitt 10 (Gewährleistungen) und diesem Abschnitt 11 (Haftungsbeschränkung) dargelegten Beschränkungen integraler Bestandteil der von Stickler in Verbindung mit den Vermögenswerten, Lieferungen, der Dokumentation und den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren sind und dass diese Gebühren zwangsläufig wesentlich höher ausfallen würden, wenn Stickler eine andere als die hierin dargelegte Haftung übernehmen würde. Die in Abschnitt 10 (Gewährleistungen) und diesem Abschnitt 11 festgelegten Beschränkungen (i) gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, (ii) gelten auch dann, wenn ein hierin genanntes ausschließliches oder beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt, und (iii) sind ein wesentliches Element der Geschäftsgrundlage zwischen den Parteien. 

‍12. VERTRAULICHKEIT. 

‍12.1 Definition.  Vertrauliche Informationen bedeutet: alle Informationen, Daten und Materialien, die eine Partei (der Informant) der anderen Partei (der Informant) zur Verfügung stellt. Empfänger) im Rahmen dieser Bedingungen, die (1) Endverbraucherdaten, Partnerdaten, Transaktionsdaten sind oder sich auf geistige Eigentumsrechte von Stickler oder Partnern beziehen oder die anderweitig als "vertraulich" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind oder zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder geschützt angesehen werden können, oder (2) vom Empfänger durch Einsichtnahme oder Nutzung der vorgenannten Informationen geschaffen, entwickelt oder erzeugt werden. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen einer Partei keine Informationen, von denen die andere Partei durch schriftliche Unterlagen nachweisen kann, dass sie (a) vor der Offenlegung dieser Informationen durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger öffentlich bekannt waren; (b) ohne Verschulden des Empfängers nach der Offenlegung dieser Informationen durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger öffentlich bekannt geworden sind; (c) dem Empfänger zu irgendeinem Zeitpunkt aus einer anderen Quelle als dem Offenleger zugegangen sind, die rechtmäßig im Besitz solcher Informationen und zur Offenlegung dieser Informationen berechtigt ist; (d) dem Empfänger vor der Offenlegung solcher Informationen durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger anderweitig bekannt waren; oder (e) von Angestellten oder Beauftragten im Auftrag des Empfängers unabhängig entwickelt wurden, ohne Zugang zu oder Verwendung von vertraulichen Informationen des Offenlegers. 

‍12.2 Verpflichtungen.  Während der Laufzeit dieser Bedingungen und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach deren Ablauf oder früherer Beendigung ist jeder Empfänger verpflichtet, alle vertraulichen Informationen des Informationsgebers vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nur zur Ausübung seiner Rechte im Rahmen dieser Bedingungen oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Informationsgebers zu nutzen, nutzen zu lassen oder an Dritte weiterzugeben. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nur an seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, wenn dies im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bedingungen durch den Empfänger erforderlich ist, vorausgesetzt, diese Mitarbeiter haben sich schriftlich zu Vertraulichkeits- und Nichtverwendungsverpflichtungen in Bezug auf diese vertraulichen Informationen bereit erklärt, die nicht weniger restriktiv sind als die hier dargelegten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ist jeder Empfänger verpflichtet, die vertraulichen Informationen des Offenlegenden mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die er aufwendet, um die Offenlegung seiner eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung zu verhindern, wobei diese Sorgfalt nicht geringer sein darf als die angemessene Sorgfalt. Jeder Empfänger ist verpflichtet, den Offenleger unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegers erfährt.

12.3 Vertraulichkeit der Vereinbarung. Diese Bedingungen und alle Änderungen des Stickler-Preisplans [oder der BC-Richtlinie oder der Datenrichtlinie] sowie der gesamte Schriftverkehr zwischen den Parteien, der sich auf das Bestehen oder den Inhalt dieser Bedingungen bezieht, gelten als "vertrauliche Informationen" und werden entsprechend behandelt. Keine der Vertragsparteien darf den Inhalt dieser Bedingungen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gemäß Abschnitt 12.4 (Zulässige Offenlegung) gestattet oder von der nicht offenlegenden Vertragspartei schriftlich genehmigt worden.

‍12.4 Zulässige Offenlegungen.  Der Empfänger ist berechtigt, vertrauliche Informationen des Offenlegenden zu nutzen oder offenzulegen, soweit der Empfänger aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen gezwungen ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger den Offenlegenden vor einer solchen erzwungenen Offenlegung in angemessener Weise im Voraus informiert und mit dem Offenlegenden zusammenarbeitet, um sich gegen eine solche Offenlegung zu schützen und/oder eine Schutzanordnung zu erwirken, die den Umfang einer solchen Offenlegung und/oder Nutzung der vertraulichen Informationen des Offenlegenden einschränkt.

13. ENTSCHÄDIGUNG.

13.1 Schadloshaltung durch Stickler. 

(a) Verteidigung und Entschädigung. Stickler verteidigt den Partner vorbehaltlich der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen (i) gegen alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Forderungen oder Verfahren Dritter, die gegen den Partner erhoben werden (ein Anspruch) und in denen behauptet wird, dass die Vermögenswerte zum Datum des Inkrafttretens ein Patent oder ein Urheberrecht verletzen oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten veruntreuen, und (ii) stellt den Partner von jeglichem Schadenersatz frei, der dem Dritten, der den Anspruch erhebt, zugesprochen wird, oder von jeglichem Vergleichsbetrag, der von Stickler schriftlich genehmigt und an den Dritten, der den Anspruch erhebt, zur Beilegung des Anspruchs gezahlt wird. Die Verpflichtungen von Stickler gemäß diesem Abschnitt setzen voraus, dass (1) Stickler unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert wird, (2) Stickler das ausschließliche Recht hat, die Verteidigung und/oder Beilegung des Anspruchs zu kontrollieren, und (3) der Partner (auf Sticklers Kosten und in angemessener Weise) alle angemessene Unterstützung bei der Verteidigung des Anspruchs leistet. In keinem Fall darf der Partner einen Anspruch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Stickler beilegen. Der Partner kann auf eigene Kosten einen separaten Anwalt beauftragen, der den Partner in Bezug auf einen Anspruch berät und sich an der Verteidigung des Anspruchs beteiligt, vorbehaltlich des Rechts von Stickler, die Verteidigung und den Vergleich zu kontrollieren.

(b) Abmilderung. Im Falle eines solchen Anspruchs eines Dritten oder der Androhung eines solchen Anspruchs kann Stickler nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Partner das Recht verschaffen, die angeblich rechtsverletzenden Vermögensgegenstände weiter zu nutzen, oder (ii) die Vermögensgegenstände durch funktional gleichwertige Software ersetzen oder modifizieren. Wenn weder Teil (i) noch (ii) dieses Absatzes nach Sticklers angemessener Meinung wirtschaftlich vernünftig oder praktikabel ist, kann Stickler diese Bedingungen in Bezug auf die Vermögensgegenstände und die hierin gewährte Lizenz mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen schriftlich an den Partner kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet Stickler dem Partner alle Gebühren, die der Partner für die Nutzung der Vermögenswerte nach dem Datum der Kündigung an Stickler gezahlt hat.

(c) Ausschlüsse. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen hat Stickler gegenüber dem Partner keine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 13.1 (Schadloshaltung durch Stickler) gegenüber dem Partner in Bezug auf Rechtsverletzungen oder angebliche Rechtsverletzungen, die sich ergeben aus (1) Änderungen an den Vermögenswerten, die von einer anderen natürlichen oder juristischen Person als Stickler vorgenommen wurden und die nicht zuvor von Stickler genehmigt wurden, (2) einer Nutzung der Dienste durch den Partner oder seine Benutzer, die über den in diesen Bedingungen ausdrücklich gewährten Zugriff hinausgeht, (3) jegliche Nutzung der Vermögensgegenstände in Kombination mit anderer Software, Hardware oder Daten, oder (4) die Einhaltung von Änderungswünschen des Partners an den Vermögensgegenständen oder von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Partners durch Stickler, oder (5) jegliche Ansprüche gegen den Partner wegen Vertragsverletzung durch einen bereits bestehenden LiveCommerce-Lösungspartner.

(d) Einziger Rechtsbehelf. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Stickler in Bezug auf die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die Vermögenswerte oder auf andere Weise fest, und der Partner verzichtet hiermit ausdrücklich auf alle anderen diesbezüglichen Haftungen oder Verpflichtungen von Stickler.

13.2 Schadloshaltung durch den Partner.  Der Partner entschädigt, verteidigt und hält Stickler und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer schadlos von jeglichen Ansprüchen, Verlusten und Haftungen, (i) die einer Person, Firma oder einem Unternehmen aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstehen, die auf Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Partners oder seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer bei der Erfüllung dieser Bedingungen beruhen, (ii) die aus der Verletzung von Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen durch den Partner entstehen, (iii) die sich aus der Bereitstellung oder Nutzung von Partnerdaten, Transaktionsdaten oder Endverbraucherdaten durch die Partner während der Nutzung oder des Zugriffs auf die Vermögenswerte oder die von den Diensten abgeleiteten Daten ergeben, oder (iv) die Stickler als Folge eines Verstoßes gegen Gesetze oder Vorschriften durch den Partner oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Zahlungsanbieter oder eine der in Abschnitt 10 genannten Plattformen zugefügt werden.7.

‍14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG. 

‍14.1 Begriff.  Diese Bedingungen treten am Tag des Inkrafttretens in Kraft und gelten, sofern sie nicht wie nachstehend beschrieben vorzeitig gekündigt werden, für die oben beschriebene anfängliche Laufzeit unter Bezugnahme auf den geltenden Stickler-Preisplan (die ursprüngliche Laufzeit). Nach der anfänglichen Laufzeit verlängern sich diese Bedingungen automatisch um aufeinanderfolgende Laufzeiten mit der gleichen Dauer wie die anfängliche Laufzeit (jeweils eine Erneuerung Laufzeit), es sei denn, sie wird wie unten beschrieben vorzeitig beendet. Die Erstlaufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten werden hier zusammenfassend als Begriff. Jede Vertragspartei kann diese Bedingungen kündigen, indem sie die andere Vertragspartei mindestens neunzig (90) Tage vorher schriftlich davon in Kenntnis setzt.

‍14.2 Ausfallereignisse.  Diese Bedingungen können von jeder Partei gekündigt werden, wenn eines der folgenden Verzugsereignisse (Ereignisse des Verzugs) eintreten: (1) wenn die andere Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen wesentlich verletzt, wozu ausdrücklich auch die Nichtzahlung von Gebühren gehört; (2) wenn die andere Partei die Bestimmungen von Abschnitt 12 (Vertraulichkeit) nicht strikt einhält oder der Partner eine Abtretung unter Verletzung von Abschnitt 17 vornimmt.12 (Abtretung); (3) wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird oder schriftlich zugibt, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder wenn sie eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; (4) wenn von einer der Parteien ein Antrag gemäß den Konkursgesetzen oder -vorschriften eines Landes oder einer Gerichtsbarkeit, wie sie jetzt bestehen oder geändert werden können, gestellt wird; oder (5) wenn ein solcher Antrag von einer dritten Partei gestellt wird oder ein Antrag auf einen Konkursverwalter von einer beliebigen Person gestellt wird und ein solcher Antrag oder ein solcher Antrag nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen positiv beschieden wird. Um jeden Zweifel auszuschließen, hat jede Partei bei Beendigung dieser Bedingungen aufgrund eines Verzugsereignisses Anspruch auf alle Rechtsmittel, die dieser Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen.

14.3 Datum des Inkrafttretens der Beendigung. Die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen von Abschnitt 12 (Vertraulichkeit) oder wegen Nichtzahlung der Gebühren wird sofort nach schriftlicher Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei wirksam. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, wird die Kündigung im Falle einer anderen Art von Vertragsverletzung durch schriftliche Mitteilung an die verletzende Partei wirksam, nachdem diese Partei eine vorherige schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der die eingetretene Vertragsverletzung beschrieben wird, und die Vertragsverletzung für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung andauert und nicht behoben wird. 

14.4 Verpflichtungen bei Beendigung. Bei Kündigung dieser Bedingungen (i) zahlt der Partner an Stickler alle bis zum Kündigungsdatum anfallenden Gebühren für Gebühren, die für den Kündigungszeitraum als zahlbar erachtet werden; (ii) ist jeder Empfänger verpflichtet, (a) alle vertraulichen Informationen (einschließlich der vertraulichen Informationen von Stickler und der gesamten Dokumentation), die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, einschließlich aller Kopien, Auszüge oder Teile davon, an den Offenleger zurückzugeben oder nach Wahl des Offenlegers zu vernichten, und (b) dem Offenleger auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass er die vorstehenden Bestimmungen in Absatz (ii) dieses Abschnitts eingehalten hat.

‍14.5 Überleben. Dieser Abschnitt und die Abschnitte 2.2 (Beschränkungen), 4.3 (Endverbraucherdaten), 4.7 (Sicherheit), 8 (Gebühren und Zahlung) (in dem Umfang, in dem zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehende Gebühren geschuldet werden), 9 (Eigentum), 10.5 (Ausschluss anderer Garantien), 10.6 (Daten), 10.7 (Regulierung), 11 (Haftungsbeschränkung), 12 (Vertraulichkeit), 13 (Entschädigung), 14.4 (Verpflichtungen bei Beendigung), 15 (Beilegung von Streitigkeiten) und 17 (Allgemeines) überdauern die Beendigung der vorliegenden Bedingungen aus beliebigen Gründen.

‍15. STREITBEILEGUNG.

15.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 16 (Unterlassungsanspruch) und sofern nicht anderweitig erforderlich, um gesetzliche Fristen einzuhalten, gilt für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder auf diese beziehen (ein Streitfall), gilt Folgendes:

(a) kann jede Partei die andere Partei von dem Streitfall in Kenntnis setzen, und die Parteien berufen innerhalb von sieben (7) Tagen eine gemeinsame Sitzung ihrer jeweiligen benannten Vertreter ein, um nach Treu und Glauben zu versuchen, den Streitfall beizulegen, und

(b) Für den Fall, dass die Streitigkeit nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Treffen der Vertreter der Parteien beigelegt wurde, vereinbaren die Parteien hiermit, die Streitigkeit durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Schiedsgerichtsordnung des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) durch einen (1) Schiedsrichter, der in der Materie dieser Bedingungen erfahren ist und in Übereinstimmung mit dieser Ordnung ernannt wurde, endgültig beizulegen. Ein solches Schiedsverfahren wird in Singapur abgehalten. Der Schiedsrichter ist befugt, eine bestimmte Leistung zu gewähren und die Kosten des Schiedsverfahrens nach billigem Ermessen auf die Parteien aufzuteilen. Der Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht erlassen werden, oder es kann bei einem solchen Gericht die gerichtliche Anerkennung des Schiedsspruchs und die Vollstreckung des Urteils beantragt werden, je nachdem, was zutrifft. In keinem Fall darf ein Antrag auf ein Schiedsverfahren nach dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens aufgrund der betreffenden Streitigkeit durch die geltende Verjährungsfrist verjährt wäre.

‍16. UNTERLASSUNGSANSPRUCH.   

Ungeachtet der Bestimmungen des obigen Abschnitts 15 (Streitbeilegung) oder anderer in diesen Bedingungen enthaltener Bestimmungen oder gegenteiliger Vereinbarungen zwischen den Parteien erkennen Stickler und der Partner hiermit an und stimmen zu, dass Schadensersatz auf dem Rechtsweg ein unzureichender Rechtsbehelf für die Verletzung einer der in den Abschnitten 2.2 (Beschränkungen), 4.4 (Keine Umgehung der Sicherheit), 5.2 (Verhalten), 9 (Eigentum) und 12 (Vertraulichkeit) enthaltenen Verpflichtungen und Versprechen sein kann. Dementsprechend vereinbaren Stickler und der Partner hiermit, dass jede der Parteien berechtigt ist, eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung in Bezug auf einen solchen Verstoß zu beantragen, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss, einschließlich der spezifischen Erfüllung dieser Verpflichtungen und Versprechen oder einer Anordnung, die Stickler oder den Partner von einem drohenden oder tatsächlichen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder Versprechen abhält. Die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten, die den Parteien nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen in diesen Bedingungen.

‍17. GENERAL. 

‍17.1 Hinweise.  Alle Mitteilungen (einschließlich Mitteilungen, Zustimmungen, Genehmigungen, Anfragen und Forderungen) zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesen Bedingungen müssen per E-Mail an [finance@stickler.live] oder an die von der jeweiligen Partei angegebene und im Falle des Partners im nachstehenden Unterschriftsblock aufgeführte E-Mail-Adresse gerichtet werden. Jede Partei kann ihre Kontaktdaten während der Laufzeit von Zeit zu Zeit aktualisieren, indem sie die andere Partei gemäß diesem Abschnitt per E-Mail benachrichtigt. Zur Vermeidung von Zweifeln schließt die Bezugnahme auf eine schriftliche Vereinbarung die E-Mail ein.

‍17.2 Keine Abwerbung von Mitarbeitern. Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie während der Laufzeit dieser Bedingungen und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung dieser Bedingungen die Mitarbeiter der anderen Vertragspartei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht direkt um eine Anstellung ersucht.

‍17.3 Einhaltung von Gesetzen. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, bei der Ausübung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften Singapurs und aller anderen anwendbaren Länder oder Gerichtsbarkeiten einzuhalten.

‍17.4 Verhältnis der Vertragsparteien. Die Beziehung zwischen Stickler und dem Partner, die durch diese Bedingungen hergestellt wird, ist die eines unabhängigen Unternehmers, und nichts in diesen Bedingungen ist beabsichtigt, noch darf es so ausgelegt werden, dass eine der Parteien als Auftraggeber, Vertreter, Treuhänder, Arbeitgeber, Angestellter, Partner, Miteigentümer oder Joint-Venture-Partner der oder mit der anderen Partei zu irgendeinem Zweck fungiert. Keine der Vertragsparteien ist befugt, im Namen der anderen Vertragspartei Verpflichtungen, Verbindlichkeiten oder Schulden einzugehen oder Zusicherungen zu machen, in welcher Form auch immer.

‍17.5 Höhere Gewalt. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen stellt eine Nichterfüllung, ein Verzug oder eine Nichterfüllung seitens einer der Parteien (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) keinen Verstoß gegen diese Bedingungen dar, wenn (oder insoweit) eine solche Nichterfüllung, ein solcher Verzug oder eine solche Nichterfüllung auf eine Ursache, ein Ereignis, eine Handlung oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der für diese Nichterfüllung, diesen Verzug oder diese Nichterfüllung verantwortlichen Partei liegt. Die Nichtverfügbarkeit von Stickler-Personal für die Erbringung der Dienstleistungen aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen wird als unter diesen Abschnitt fallend betrachtet.

‍17.6 Änderungen und Verzicht. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ist für eine der Parteien nur dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter der betreffenden Partei schriftlich unterzeichnet wurde. Der Verzicht einer der Parteien auf die Verletzung einer der Bestimmungen dieser Bedingungen durch die andere Partei ist nicht als Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit auszulegen.

17.7 Trennbarkeit.  Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen (oder Teile einer Bestimmung) dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen (oder Teile der Bestimmung) dieser Bedingungen in Kraft, und der Vertrag ist so zu lesen, als ob die beanstandete Bestimmung nicht geschrieben worden wäre, oder so, wie die Bestimmung nach Ansicht eines solchen Gerichts zu lesen ist, um denselben wirtschaftlichen Effekt wie die ursprüngliche Bestimmung zu erzielen.

17.8 Auslegung.  Für die Zwecke der vorliegenden Bedingungen: (a) Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vertragsbedingungen; (b) eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren Testamentsvollstrecker, Verwalter, Nachfolger und zulässige Abtretungsempfänger ein, einschließlich der Personen, die im Wege der Novation eintreten; (c) eine Bezugnahme auf ein Dokument (einschließlich dieser Bedingungen oder eines Stickler-Preisplans oder einer Richtlinie) bezieht sich auf dieses Dokument in der jeweils geänderten, novierten, ratifizierten oder ersetzten Fassung; (d) der Singular schließt den Plural ein (und umgekehrt), und ein Wort, das ein Geschlecht angibt, schließt das andere Geschlecht ein; (f) eine Bezugnahme auf eine Vertragspartei oder einen Abschnitt ist eine Bezugnahme auf eine Vertragspartei oder einen Abschnitt dieser Bedingungen, und eine Bezugnahme auf diese Bedingungen schließt alle einbezogenen Bedingungen von Stickler-Tarifplänen oder Policen ein, auf die hierin Bezug genommen wird; (g) wenn ein Wort oder ein Satz eine definierte Bedeutung hat, hat jede Singular-, Plural- oder andere grammatikalische Form dieses Wortes oder Satzes eine entsprechende Bedeutung; (h) ein Verweis auf ein Dokument, Material, eine Information oder Daten schließt dieses Dokument, Material, diese Information und Daten ein, unabhängig davon, wie sie gespeichert, aufgezeichnet oder verkörpert sind, einschließlich elektronischer oder digitaler Medien oder anderer.

‍17.9 Vertagung.  Termine oder Fristen, zu denen Stickler im Rahmen dieser Bedingungen Leistungen erbringen muss, werden automatisch verschoben, solange Stickler diese Termine oder Fristen nicht einhalten kann, weil der Partner seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht rechtzeitig nachkommt, oder aus anderen Gründen, die der Partner zu vertreten hat.

‍17.10 Geltendes Recht und Gerichtsstand.  Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von Singapur und sind nach diesen auszulegen und zu interpretieren. Jede Vertragspartei unterwirft sich unwiderruflich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Singapur in Bezug auf alle Verfahren, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit diesen Bedingungen eingeleitet werden, um Unterlassungsansprüche gemäß Abschnitt 16 zu erwirken oder wenn dies anderweitig erforderlich ist, um gesetzliche Fristen einzuhalten, und verzichtet auf alle Einwände, die sie jetzt oder in Zukunft gegen den Gerichtsstand eines Verfahrens erheben könnte, sowie auf alle Ansprüche, die sie jetzt oder in Zukunft geltend machen könnte, dass ein Verfahren an einem ungünstigen Ort eingeleitet wurde, wenn dieser Gerichtsstand in den in diesem Absatz genannten Gerichtsstand fällt.

‍17.11 Zuweisung. Der Partner darf diese Bedingungen oder seine Rechte und Pflichten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Stickler abtreten, erneuern oder anderweitig übertragen, und jeder Versuch einer solchen Abtretung, Erneuerung oder sonstigen Übertragung ist null und nichtig. Für die Zwecke des Vorstehenden gilt ein Wechsel in der Kontrolle des Partners als Abtretung. Vorbehaltlich des Vorstehenden sind diese Bedingungen für die jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommen ihnen zugute.

‍17.12 Gesamte Vereinbarung.  Diese Bedingungen, einschließlich aller in Bezug genommenen Richtlinien und der für einen Stickler-Tarifplan geltenden Bedingungen, stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar, soweit sie sich auf den Gegenstand bezieht, und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vorschläge und alle anderen Zusicherungen, Erklärungen, Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Zusagen in Bezug auf den Gegenstand.

‍17.13 Rechte Dritter. Eine natürliche oder juristische Person, die nicht Vertragspartei dieser Bedingungen ist, hat gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act (Cap. 53B) kein Recht, eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen, unabhängig davon, ob diese Person oder juristische Person namentlich, als Mitglied einer Klasse oder als Antwort auf eine bestimmte Beschreibung identifiziert wurde. Um Zweifel zu vermeiden, berührt nichts in diesem Abschnitt die Rechte eines zulässigen Abtretungsempfängers oder Übernehmers dieser Bedingungen.

‍17.14 Gegenstücke.  Diese Bedingungen können in mehreren Ausfertigungen und durch den Austausch von Faksimiles oder anderen elektronischen Kopien (z.B. PDF) ausgefertigt werden, wobei jede dieser Ausfertigungen als Original gilt und die Ausfertigungen zusammen einen einzigen Vertrag bilden.

‍UNTERSTÜTZUNG UND SERVICE LEVEL COMMITMENT

Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Partner gemäß diesen Bedingungen wird Stickler den Basis-Support für die Assets bereitstellen und alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Betriebszeiten zu gewährleisten:

Stickler Business Continuity Service Level Agreement

‍DATENPOLITIK
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